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Risiken beim Tätowieren

Nichts ist ohne Risiken und Nebenwirkungen. Das Tätowieren auch nicht. Doch was sind die Risiken beim Tätowieren?

Neben Infektionen wie Tuberkulose, Syphilis, Hepatitis, kann auch Aids durch unsaubere Arbeit und mangelde Desinfektion übertragen werden. Mirofeine Tröpfchen des Speichels des Tätowierers auf der frischen Tattoowunde können der Auslöser sein. Oder unsaubere Nadeln. Bis zu 1 Jahr nach dem Tätowieren darf übrigens kein Blut gespendet werden.

Mangelhaft geprüfte Tattoofarben können zu heftigen Kontaktallergien führen. Da die farbe ja unter die Haut gestochen und eingebracht wird. Auch Gewebeumbildungen in Form von Narben können die Folgen von schlechter tattoofarbe sein. Fragt Euren Tätowierer danach. besonders bei bunten, ungewöhnlich leuchtenden Tattoofarben besteht Gefahr.

 

Dazu passt folgende Meldung vom 29.09.04:

Verunreinigte Tätowierfarben
Die Tschechischen Republik hat über das EU-Warnsystem RAPEX eine Notifikation in Umlauf gesetzt betreffend zwei durch Mikroorganismen verunreinigte Tätowierfarben. Wir bitten Sie deshalb, diesen beiden Produkten ab sofort ganz besondere Beachtung zu schenken, damit gesundheitsschädigende Folgen möglichst vermieden werden können. Die verdächtigen Produkte tragen den Markennamen Starbrite Colors; Farbe Schwarz (Ref.Black Magic); Hersteller Tommys Supplies USA; abgefüllt in Plastikfläschchen mit Drehdeckel;Los-Nummer 7996988 und 7996989. Der in diesen beiden Warenlosen verwendete Farbstoff ist pflanzlicher Herkunft und ist durch Schimmelpilze (vor allem der Gattung Acremonium) sowie durch eine Bakterienart (der Gattung Pseudomonas) kontaminiert. Das Injizieren dieser Farben unter die Haut kann Hautreizungen und Infektionssymptome hervorrufen, im Besonderen mit Entzündungen der Knochen. Sofort zu ergreifende Massnahmen: Tätowierstudios und Anwender: - Farben aus diesen 2 Warenlosen nicht mehr benützen und diejenigen, die sich noch in ihrem Besitze befinden, dem BAG senden, auch wenn es sich nur um kleine Überreste handelt. - jene Kunden, die evt. kürzlich in Berührung mit diesen Farben waren, über die Risiken und notwendigen Schritte informieren, d.h.: einen Arzt aufsuchen bei allgemeinem Auftreten von Infektionen (Fieber o.ä.) und/oder Geschwülsten und Bläschen mit Fistelbildung im Umkreis der tätowierten Hautfläche sowie bei Schmerzen in den Knochen nach einer kürzlichen Tätowierung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich verunreinigte Tätowierfarben aus diesen beiden Warenlosen bereits auf dem Markt befinden. Bevor eine allfällige Bestätigung vorliegt, schlägt das Bundesamt für Gesundheit diese präventiven Schritte vor, um schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit entgegen zu wirken. Es handelt sich hierbei um Massnahmen gemäss Art. 1 ff, Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG 817.00): Dieses Gesetz bezweckt, die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können; Ähnliche Massnahmen werden zurzeit in der EU vorgenommen.

Wer sollte, darf sich nicht tätowieren lassen?
Menschen unter Thrombosebehandlung stehend, Bluter, Menschen mit Diabetes oder anderen Infektionskrankheiten dürfen sich nicht tätowieren lassen.

 

 

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